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Ehrungsmeldungen

Nachstehend finden Sie in Auszügen die Ehrungsordnung des Chorverbands Hohenstaufen e.V., den vollständigen Text und die zugehörige Geschäftsordnung erhalten Sie gerne auf Anfrage, rufen Sie uns an oder schicken ein Mail.

Ehrungen für aktives Singen

  1. Ehrungen für Sängerinnen und Sänger

Der Chorverband Hohenstaufen ehrt Sängerinnen und Sänger für 30 Jahre aktives Singen durch Verleihung der Silbernen Ehrennadel (Männer), bzw. der Silbernen Ehrenbrosche (Frauen) mit Urkunde.

  1. Ehrungen für Kinder und Jugendliche der Chorjugend

Der Chorverband Hohenstaufen ehrt Kinder und Jugendliche für 10 Jahre aktives Singen mit einer Urkunde und einem Geschenk (z.B. Kinogutschein, usw.)

  1. Beantragung

Ehrungen erfolgen nur auf Antrag gemäß den Richtlinien der Geschäftsordnung des Chorverbands Hohenstaufen. Die Anträge der Vereine sind mit ehrungsrelevanten Daten schriftlich über die Chorverbandsgeschäftsstelle einzureichen. Sofern die Verleihung bei der Ehrungsmatinee erfolgen soll, müssen die Anträge min. 6 Wochen vor dem Tag der Verleihung eingegangen sein. Später eingehende Anträge können für das genannte Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verleihung in eigener Regie kann der Antrag jederzeit, mindestens jedoch 6 Wochen vor dem Tag der Verleihung gestellt werden.

Der Antrag muss enthalten:

  • persönliche Daten des zu Ehrenden
  • Zugehörigkeit zum Verein
  • aktive Singzeiten im Chor

Bei der Berechnung der aktiven Singzeiten zählen alle Mitgliedsjahre in Chören, auch in solchen, die nicht Mitgliedschöre des CVH, SCV bzw. DCV sind, ebenso Mitgliedszeiten in Schulchören.

  1. Verleihung

Die Verleihung der Ehrennadeln bzw. Ehrenbroschen, der Urkunden und möglicher Geschenke erfolgt bei einer einmal jährlich stattfindenden Ehrungsmatinee durch ein Mitglied des Chorverbandspräsidiums.

Den Vereinen/Chören bleibt es jedoch unbenommen, diese Ehrungen aufgrund individueller Wünsche oder besonderer Anlässe auch in eigener Regie ohne Vertreter des Chorbandes  auf Vereinsebene durchzuführen.

 

Ehrungen für besondere Verdienste

Für besondere und herausragende Verdienste um die Chorbewegung verleiht der Chorverband Hohenstaufen die Goldene Ehrennadel. Zu dem Ehrenzeichen wird eine Urkunde ausgehändigt.

Dieses Ehrenzeichen soll eine besondere Ehrung darstellen und nur an wirklich verdiente Personen verliehen werden, die langjährig ein Ehrenamt im Verein oder im Chorverband ausüben bzw. ausgeübt haben und eine engagierte und herausragende Tätigkeit darüber nachweisen können.

Die Verleihung erfolgt in der aktiven Zeit im Ehrenamt oder höchstens 5 Jahre nach Beendigung desselben und steht nicht im Zusammenhang mit den Ehrungen des CVH, des SCV und des DCV für langjähriges aktives Singen.

Ein Anspruch auf die Verleihung besteht nicht

 

Die Antragsformulare finden Sie hier zum download:

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